
WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT
Wettbewerbsrecht
und Verbände –
kein Widerspruch
Verbände nehmen in Wirtschaft und
Gesellschaft viele wichtige Funktionen
wahr. Sie bündeln Interessen
und Forderungen bestimmter Wirtschaftszweige
und bringen diese in
den politischen Prozess ein. Diese
kollektive Interessenwahrnehmung
entlastet das politische System von
einer Vielzahl von Einzelbegehren
und ermöglicht es der Politik, auf
vorhandenes Fachwissen zurückzugreifen.
Eva-Maria Schulze
ist Vorsitzende der
5. Beschlussabteilung im
Bundeskartellamt in Bonn
AUTORIN
In Zusammenarbeit
mit dem Bundeskartellamt
heißt das: Es
existieren
im täglichen
Ablauf
viele positive
Berührungspunkte
mit Verbänden:
Verbandsstatistiken
sind oft der erste Anhaltspunkt,
um Angaben
zum Marktvolumen
und zu Wettbewerbern
in Anmeldungen
von Zusammenschlussvorhaben
auf Plausibilität
zu überprüfen.
Verbände
treten als Sprachrohr
ihrer Mitglieder
auf, da es einzelnen
betroffenen
Unternehmen
an Mut
oder Möglichkeiten
fehlt, als Beschwerdeführer
öffentlich
in
Erscheinung
zu treten. Andererseits
dienen Verbände
für das
Bundeskartellamt
als Multiplikator
von Informationen,
weil das
Amt mit seinen Botschaften
nicht jeden einzelnen
Marktteilnehmer
erreicht. Verbände
leisten mit ihrer Marktkenntnis
wichtige
Unterstützung
in Gerichtsverfahren
und ihm Rahmen
der Diskussion
von Gesetzesvorhaben.
VERBÄNDE UND KARTELLRECHT
Gleichermaßen
relevant
wie aktuell ist für Verbände
insbesondere
die Frage nach den Grenzen
des zulässigen
Informationsaustauschs
zwischen Mitgliedsfirmen
und Partnern.
Einerseits
ist zulässiger
Informationsaustausch
Grundlage
für eine erfolgreiche
Verbandsarbeit,
andererseits
darf der
Informationsaustausch
keine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung
bezwecken
oder bewirken!
Nicht alles, was dem Verband
oder seinen Mitgliedern
nützlich
erscheint, ist auch kartellrechtlich
unproblematisch.
Ein
Konflikt
mit dem Kartellrecht
ergibt
sich zum Beispiel
dann,
wenn in Verbandssitzungen
Preis- oder Mengenabsprachen
zwischen Wettbewerbern
vereinbart
werden.
Vor diesem
Hintergrund
hat das Bundeskartellamt
im Jahre 2014 Bußgelder
im sogenannten
„Tapetenkartell“
verhängt.
In diesem
Fall wurden Preiserhöhungen
bei Vorstandssitzungen
des
Bild: Fotolia 78996059, Jonathan Stutz
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massivUMFORMUNG | SEPTEMBER 2018