„Fuß in der Tür“ – CBAM-Erfolg für die Massivumformung

Nachdem im April 2022 der Zollgrenzausgleichsmechanismus CBAM durch EU-Parlament und Rat grundsätzlich beschlossen wurde, haben IMU und EUROFORGE intensiv mit den politischen Entscheidern in Berlin und Brüssel kommuniziert, um die spezifischen Zolltarifnummern der Massivumformung auf die Liste der geschützten Produktgruppen zu bekommen. Mit der abschließenden Entscheidung über Geltungsbereiche und Durchführungsverordnung am 16.12.2022 kann ein Teilerfolg gefeiert werden.

Es war bis zum Schluss der Verhandlungen im Trilog spannend! Erst dann stand die Aufnahme der Zolltarifnummern 7326 (Artikel aus Eisen und Stahl) und 7616 (Artikel aus Aluminium) sowie der verwandten 7318 (Verbindungselemente) als „Downstream-Produkte“ in den Annex I der EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) fest, um den IMU und EUROFORGE monatelang gekämpft hatten.

Ziel war der Schutz der Branche vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber Nicht-EU Importen aus Ländern, in denen keine oder geringere CO2-Abgaben existieren.

Hierfür hatten die EUROFORGE angeschlossenen nationalen Schmiedeverbände in der Europäischen Union Positionspapiere an ihre lokalen Regierungen adressiert. EUROFORGE selbst hatte – gemeinsam mit den europäischen Verbänden der Blechumformung (ICOSPA) und der Schraubenhersteller (EIFI) sowie mit Unterstützung von Unternehmensvertretern der Branchen persönliche Gespräche mit dem zuständigen Mitarbeiter in der EU-Kommission und dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, um eine Erweiterung des bis dahin vorgeschlagenen Geltungsbereichs zu erreichen. Auch mit der deutschen Politik gab es entsprechenden Austausch.

Die Abgabe wird nun am 1. Oktober 2023 schrittweise eingeführt. Angefangen wird mit Meldepflichten für Produkte, bei denen ein CO2-Grenzzoll anfallen würde. Nach einer Übergangszeit wird die volle Abgabe in Kraft treten.

Leider sind weitere Zollnummern, die auf dem IMU- und EUROFORGE-Positionspapier gefordert waren, insbesondere aus der 87er Gruppe, zunächst nicht berücksichtigt worden, so dass Lücken existieren und ggfs. Umgehungstatbestände bei der Deklaration der Zollnummern von importierten massivumgeformten Produkten begünstigt werden.

Zudem enthält CBAM bisher keine Regelung für die Entlastung von exportierten Produkten, die zuvor durch CO2-Abgaben oder CBAM-Zölle in den Vormaterialien belastet wurden. Damit entstünde ein Wettbewerbsnachteil im Export.

Beide kritischen Themen können nun dank der erreichten Listung von den Verbänden während der Übergangszeit weiterverfolgt und hoffentlich beeinflusst werden. Zudem werden sie sich um eine Teilnahme an der von der EU-Kommission (DG Taxud) gebildeten technischen Expertengruppe bewerben, um den Sachverstand der betroffenen Branchen in die Ausbildung der Zollsätze mit einzubringen.

IMU-/ EUROFORGE-Ansprechpartner: hain(at)massivumformung.de