Die Schonfrist ist endgültig abgelaufen: Mit der neuen EU-Richtlinie NIS2 (Network and In formation Security Directive 2) und dem entsprechenden nationalen Gesetz gelten deutlich strengere Regeln für die IT-Sicherheit in vielen Betrieben des verarbeitenden Gewerbes. Wer die neuen Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur verheerende Cyberangriffe und Liefer kettenausfälle, sondern auch persönliche Haftung der Geschäftsführung und hohe Strafen. Für wen die neuen Registrierungs- und Meldepflichten im Detail gelten, wie der Aufbau eines Managementsystems funktioniert und warum die Geschäftsleitung das Thema ab so fort nicht mehr an die IT-Abteilung abschieben darf, erklären wir im ausführlichen Interview.
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