WSM-Information zur LKSG-Mitwirkungspflichten für non-Scope Unternehmen samt aktualisierter Musteranschreiben verfügbar!

Ansprechpartner: Andreas Kucharzewski

Beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gibt es derzeit immer wieder Neuigkeiten. Nach jenem vom Februar diesen Jahres gibt es nun also differenziert nach Unternehmensgröße gleich zwei neue Musterschreiben.

Herr Volker Bockskopf vom Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM) hat die Bereitsstellung aktualisierter und differenzierter WSM-Musteranschreiben zum LkSG mit diesem Schreiben kommentiert:


Sehr geehrte Damen und Herren, 

für die LKSG-Pflichten, speziell für non-Scope Unternehmen gibt es nun ein WSM-Update. 
Die BAFA hat in den letzten Monaten 3 neue und gute Dokumente/Handlungsanleitungen herausgebracht, diese werden im beigefügten Foliensatz beschrieben und die Auswirkung für die Stahl- und Metallbranche dargestellt.
Tenor: Mitwirkung ja, Verantwortung nein! 

Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen der BAFA: 

  • Verpflichtete Unternehmen stellen teilweise zu weitreichende Forderungen gegenüber Ihren Zulieferern
  • Verpflichtete sind auf Zusammenarbeit angewiesen
  • Zusammenarbeit heißt nicht Ausweitung des Anwendungsbereichs des LKSG
  • Übertragung der Pflichten ist nicht zulässig
    => z.B. schriftliche Zusicherungen der Einhaltung unzulässig!!!
  • Prinzip der Angemessenheit + Wirksamkeit begrenzen Weitergabe der LKSG-Pflichten an Zulieferer
  • Risikobasiertes Vorgehen angezeigt („WENN wenig Risiken, DANN weniger intensive Ermittlungen“) 
  • pauschale Informationsabfragen unzulässig!!!
  • Keine pauschale Abwälzung von Präventionsmaßnahmen 
  • Durchführung von Schulungen & Weiterbildungen ist grundsätzlich Aufgabe der Verpflichteten
  • Einrichtung Kontrollmechanismus & Kontrollen ist Aufgabe der Verpflichteten (nur Abfrage= no go)
  • Offenkundige Überforderungen sind unwirksam & unangemessen

Ihre Unterstützungsoptionen vom WSM: 

  • Zwei Musteranschreiben für die Kundenkommunikation (Anlage)
  • Kleiner Foliensatz als Aufklärung 
  • Teilnahme an der kostenlosen und zzT. laufenden Online Serie mit 6 Terminen „WSM Briefing LKSG 2024“, die jeweils freitags von 13 bis 14 Uhr bis Weihnachten 2023 läuft!

Freue mich auf Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Volker Bockskopf
Leiter Umwelt und Arbeitsschutz

WSM Wirtschaftsverband Stahl- 
und Metallverarbeitung e.V. 
Uerdinger Straße 58-62 
40474 Düsseldorf 
Telefon: +49 211 95 7868 30
Email: vbockskopf(at)wsm-net.de
Internet: www.wsm-net.de


Mit allen weiteren verfügbaren Musterschreiben sind die neuen zum LkSG nun ebenfalls hier zu finden.

Das WSM-Update zu LKSG-Mitwirkungspflichten für non-Scope Unternehmen finden Sie unten zum Download.