Wichtige Klarstellungen zu den Energiepreisbremsen

Ansprechpartner: Joshua Wagener

Obwohl die Energiepreisbremsen bereits zum 01. März in Kraft treten, bestehen weiterhin Unsicherheiten für die Unternehmen. Das BMWK hat nun FAQs zu wesentlichen Fragestellungen veröffentlicht.

In knapp einem Monat treten die Energiepreisbremsen rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Damit reagiert die Bundesregierung auf die erhebliche Mehrkostenbelastung für Unternehmen und Haushalte infolge der Energiekrise. Vor allem die energieintensiven Betriebe brauchen hier wirksame sowie unbürokratische Unterstützungen.

Großer Kritikpunkt an den Energiepreisbremsen bleiben weiterhin offene Fragestellungen zur konkreten Umsetzung der Gesetze. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz (BMWK) hat nun FAQs zu wichtigen Aspekten der Gesetze veröffentlicht. Dies beinhaltet beispielsweise eine Klärung der Kumulierungsregel. Demnach können auch bei Unternehmen mit höheren tatsächlichen krisenbedingten Energiekosten die ersten 2 Millionen Euro zu 100 Prozent entlastet werden. Die FAQs sind unter folgenden Links abrufbar:

Darüber hinaus bestehen jedoch auch weiterhin unbeantwortete Fragestellungen zur konkreten Umsetzung der Gesetze. Das Bündnis faire Energiewende hat daher einen Fragenkatalog mit wesentlichen Fragestellungen an die Bundesregierung adressiert. Die Unternehmen haben hier dringenden Klärungsbedarf und benötigen kurzfristig Planungssicherheit.

Die Veröffentlichung des Bündnisses faire Energiewende mit dem vollständigen Fragekatalog finden Sie in der untenstehenden pdf-Datei. Der Industrieverband Massivumformung e. V. setzt sich mit den anderen Verbänden auf politischer Ebene weiterhin für eine krisengerechte Umsetzung der Gesetze ein.

IMU-Ansprechpartner: Joshua Wagener, wagener(at)massivumformung.de