Wake-up Call zur KI-Verordnung

Experteninput im IMU-Mittagsforum trifft ins Schwarze

Nur 15% der im Rahmen der Blitzumfrage befragten Unternehmen haben die Anforderungen der seit dem 2. August 2026 in Kraft getretenen KI‑Verordnung bereits umgesetzt. Die restlichen 85% sind noch in der Umsetzung oder sind mit den Anforderungen bisher nicht vertraut. Damit traf der Experteninput durch Jan Carlo Niklas im IMU-Mittagsforum am 20. August ins Schwarze.

Die KI-Verordnung (EU AI Act) trat per EU‑Regulation am 1. August 2024 in Kraft. Seit dem 2. August 2025 gelten in Deutschland allgemeine Pflichten für alle Betreiber von KI-Systemen. Bei Missachtung drohen Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des Jahresumsatzes. ​

Die Pflichten betreffen auch General‑Purpose AI (z. B. ChatGPT), die in den meisten Unternehmen der Massivumformung mittlerweile eingesetzt werden. Unternehmen müssen entsprechende Dokumentationen und Transparenzmaßnahmen umsetzen. 

Die wichtigsten Handlungsempfehlungen umfassen

  • Schulung der Mitarbeitenden zur Sicherstellung der Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen. ​
  • Inventarisierung der genutzten KI-Systeme und Zuweisung von Verantwortlichkeiten. ​
  • Identifikation von Hoch-Risiko-Anwendungsfällen.
  • Erstellung von leicht verständlichen, flexiblen und ermöglichenden Richtlinien.

INQA-Coaching ist ein Beratungsprogramm für KMU zur Unterstützung bei der digitalen Transformation. Die Förderquote beträgt 80% und die maximale Zuwendung 11.520 Euro (12 Beratertage zu einem Tagessatz von 1.200 Euro). ​

Ansprechpartner IMU: Tobias Hain, hain(at)massivumformung.de