Die KI-Verordnung (EU AI Act) trat per EU‑Regulation am 1. August 2024 in Kraft. Seit dem 2. August 2025 gelten in Deutschland allgemeine Pflichten für alle Betreiber von KI-Systemen. Bei Missachtung drohen Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des Jahresumsatzes.
Die Pflichten betreffen auch General‑Purpose AI (z. B. ChatGPT), die in den meisten Unternehmen der Massivumformung mittlerweile eingesetzt werden. Unternehmen müssen entsprechende Dokumentationen und Transparenzmaßnahmen umsetzen.
Die wichtigsten Handlungsempfehlungen umfassen
- Schulung der Mitarbeitenden zur Sicherstellung der Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen.
- Inventarisierung der genutzten KI-Systeme und Zuweisung von Verantwortlichkeiten.
- Identifikation von Hoch-Risiko-Anwendungsfällen.
- Erstellung von leicht verständlichen, flexiblen und ermöglichenden Richtlinien.
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Ansprechpartner IMU: Tobias Hain, hain(at)massivumformung.de