Vorerst Entwarnung! Metallisches Blei zunächst nicht auf der Liste zulassungspflichtiger Stoffe der REACH-Verordnung.

Im Januar noch als „wahrscheinlich“ eingestuft, ist das Stoffverbot von metallischem Blei nun zunächst (aber eben nicht endgültig) vom Tisch

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserer Nachricht vom 17. Januar 2020 hatten wir Sie zuletzt zum Thema der möglichen Aufnahme von metallischem Blei in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) der REACH-Verordnung sowie das damit verbundene Stoffverbot mit Erlaubnisvorbehalt informiert.
Als Worst-Case-Szenario haben wir angenommen, dass der nächste Empfehlungsentwurf (10. ECHA-Empfehlungsentwurf) für die Aufnahme von prioritären Stoffen in den Anhang XIV auch metallisches Blei enthalten wird.

Seit dem 05.03.2020 wissen wir nun, dass metallisches Blei nicht in der 10. ECHA-Empfehlung berücksichtigt wurde.

In der Tabelle mit den jetzt vorgelegten Priorisierungsergebnissen der ECHA (siehe Anlage, Seite 3, Zeile 1) wird zu metallischem Blei wie folgt ausgeführt:
„Given that other substances assessed for this recommendation round have higher priority based on Art. 58(3) prioritisation criteria or grouping considerations, the recommendation of lead is postponed. Consequently, it is proposed NOT to recommend lead for inclusion in Annex XIV in this recommendation round.“
Damit könnte metallisches Blei im 11. ECHA-Empfehlungsentwurf berücksichtigt werden. Die ECHA ist verpflichtet, alle zwei Jahre mindestens eine Empfehlung abzugeben. Demzufolge könnte es sein, dass in gut einem Jahr metallisches Blei im 11. ECHA-Empfehlungsentwurf aufgeführt wird.
Aus diesem Grund arbeitet die ILA (International Lead Association) derzeit weiter an Fallstudien, Toolkits und weiteren Dokumenten, deren Inhalte im Rahmen der zukünftigen Konsultation genutzt werden können. Weiterhin gilt (siehe dazu auch unsere Nachricht vom 17. Januar 2020): Bei Betroffenheit ist es unbedingt ratsam,
•    sich frühzeitig mit dem Verfahren der Priorisierung auseinanderzusetzen und
•    mögliche Antworten, die im Rahmen der Konsultationen abgegeben werden sollen, vorzubereiten.

Mit freundlichen Grüßen

Andre Koring
Dipl. Umweltwissenschaftler
Leiter Umwelt und Arbeitsschutz
 
WSM Wirtschaftsverband Stahl-
und Metallverarbeitung e.V.
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