Die Preisbremsen für den Bezug von Erdgas und Wärme sowie Strom wurden letzte Woche in erster Lesung im Bundestag vorgestellt: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-gaspreisbremse-923066
Das Bündnis faire Energiewende hat die beigefügte Position vorab an die relevanten Abgeordneten versendet.
Die wichtigsten Kritikpunkte sind:
- Strom- und Gaspreisbremsen sind von vielen Unternehmen dringend benötigte und zeitlich begrenzte Krisenhilfen! Die hochkomplexen Gesetzesentwürfe stehen zu diesem Zweck im vollständigen Widerspruch.
- Die Einführung neuer Prüfverfahren mit absoluten und relativen Deckeln, kurzen Antragsfristen,
- Mitteilungspflichten, neuen Begrifflichkeiten und anderen komplexen Regelungen birgt eine Fülle an neuer Bürokratie. Insbesondere für mittelständische Unternehmen wird es deshalb formell und materiell deutlich erschwert, wenn nicht unmöglich, von den Entlastungen zu profitieren.
- Es fehlt ein Wahlrecht für eine geringere Entlastungssumme und damit verbundenen geringeren Anforderungen an Nachweise und Voraussetzungen. Ebenso fehlt ein Wahlrecht für Unternehmen auf einen vollständigen Verzicht auf die Entlastungen.
- Die Unternehmen bekommen keine Rechts- und Planungssicherheit, da eine Rückforderung der Beihilfen droht. Der Rückforderungsvorbehalt ist deshalb zu streichen, mindestens aber zu modifizieren.
- Die Definition zur Energieintensität hilft vielen Unternehmen nicht, da sich diese auf die Energieintensität im Jahr 2021 und im ersten Halbjahr 2022 bezieht. Die stärksten Kostensteigerungen entstanden aber erst nach Kriegsbeginn und kommen in vielen Fällen erst in 2023 an.
- Die Einführung einer notwendigen und sinnvollen Härtefallregelung für atypische Einzelfälle wird in der Gesetzesbegründung zwar angedeutet, muss aber dringend umgesetzt werden.
WSM-/BfE-Ansprechpartner: hade(at)wsm-net.de