Neuauflage zur EEW-Bundesförderung

Unternehmen können wieder die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz nutzen. Da-bei sind veränderte Förderbedingungen zu beachten.

Die Bundeshaushaltskrise im vergangenen Jahr hatte auch Auswirkungen auf die laufenden Fördermodule zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz. Diese mussten aufgrund der ungeklärten Finanzierung ausgesetzt werden, sodass es zu einem Stopp bei der Antragsstellung sowie der Ausstellung neuer Bewilligungsanträge kam.

Nun ist zum 15. Februar eine neue EEW-Förderrichtlinie in Kraft getreten. In diesem Kontext wurden in den einzelnen Modulen Änderungen der Förderbedingungen vorgenommen. So fördert beispielsweise das Modul 2 (Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien) zukünftig immer die Gesamtkosten der förderfähigen Investition und Investitionsmehrkosten. Ebenso hat die Novellierung eine Anpassung der Förderquoten in verschiedenen Modulen vorgenommen.

Alle Änderungen sind über die Webseite der BAFA ersichtlich. Unternehmen können nun auch wieder neue Förderanträge einreichen. Parallel hat die Bundesstelle die Bearbeitung offener Förderanträge aus dem vergangenen Jahr fortgesetzt. So haben erste Unternehmen bereits entsprechende Zuwendungsbescheide erhalten. Weiterhin bietet die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz attraktive Fördermöglichkeiten für Betriebe im Transformationskontext.

IMU-Ansprechpartner: Joshua Wagener, wagener(at)massivumformung.de