Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD – Vorbereitung durch IMU und IBU

Ab dem Berichtsjahr 2027 sind die ersten IMU-Mitgliedsunternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu veröffentlichen.

Zur Unterstützung dieser Anforderungen hat der IMU gemeinsam mit seinem Tochterverband IBU und in Kooperation mit VIA Consult einen Vorbereitungsleitfaden zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitgestellt. Dieser Leitfaden begleitet die verantwortlichen Personen in den Unternehmen durch die ersten wesentlichen Schritte – von der Prüfung des relevanten Berichtskreises über die Strukturierung der Projektorganisation bis hin zur Analyse erforderlicher Dokumente und Kennzahlen. Mithilfe dieser Guideline können Unternehmen fundierte Vorbereitungen treffen, bevor sie in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse einsteigen.

Seit November 2024 führt VIA Consult eine siebenteilige Workshopreihe durch, um die Unternehmen praxisnah auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Der Kick-Off-Workshop bietet eine grundlegende Einführung in die CSRD-Richtlinie. Die Workshops II bis VI vertiefen zentrale Themen wie Nachhaltigkeitsstrategien, Wesentlichkeitsanalysen, die Bewertung finanzieller Risiken sowie den Einsatz digitaler Tools zur Berichterstattung. Den Abschluss der Reihe bildet eine Best-Practice-Veranstaltung, in der teilnehmende Unternehmen ihre bisherigen Erfahrungen austauschten und wertvolle Impulse für die Umsetzung der CSRD gewinnen konnten.