Es ist richtig, die im Koalitionsvertrag für Januar 2023 geplante Abschaffung der EEG-Umlage auf den 1. Juli 2022 vorzuziehen, um private Verbraucher und Unternehmen von den hohen Energiepreisen zu entlasten. Laut einem Gesetzesentwurf aus dem Wirtschaftsministerium soll aber die Umlage nicht abgeschafft, sondern auf Null reduziert werden. Das Problem: Diese Reduzierung auf Null wird jedes Jahr unter einem Finanzierungsvorbehalt geprüft, damit kann die Umlage in der Zukunft jederzeit wieder erhoben werden.
Für energieintensive Unternehmen würde damit ein überbordender bürokratischer Aufwand zementiert, denn sie müssten pro Forma weiterhin jedes Jahr den umfangreichen Antragsprozess zur Reduzierung ihrer EEG-Zahlungen durchlaufen, da zum Zeitpunkt des Fristablaufes für diesen Antrag die tatsächliche Höhe der EEG-Umlage nicht bekannt ist.
Der Industrieverband Massivumformung fordert die Bundesregierung auf, an dieser Stelle des Gesetzesentwurfes dringend nachzubessern, denn auch Unternehmen, die ihre EEG-Zahlungen nicht reduzieren können, sind auf Planungssicherheit angewiesen.
IMU-Ansprechpartner: Holger Ade, HAde(at)massivumformung.de
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