Kabinett beschließt umstrittenes Lieferkettengesetz

Extrem kurze Anhörung der Verbände

Das Bundeskabinett hat am 3. März 2021 das umstrittene „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich am 22. April mit dem Gesetzentwurf der Regierung befassen.

Vorausgegangen war am 1. März eine extrem kurze Verbändeanhörung von wenigen Stunden. Das Arbeitsministerium hatte mittags einen noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Referentenentwurf an die Verbände gesendet mit Rückmeldefrist 19 Uhr am selben Tag. Der WSM hat trotz der kurzen Frist ausführliche Anmerkungen eingebracht.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren muss es darum gehen, die kleineren Unternehmen von den Verpflichtungen auszunehmen. Zwar werden ab 2023 zunächst lediglich die Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern unmittelbar betroffen sein (2024 kommen die Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte hinzu), diese werden die Berichtspflichten jedoch zumindest an ihre direkten Zulieferer weiterreichen, und das sind überwiegend kleine und mittelgroße Unternehmen.