In einem Info-Workshop stellte der Industrieverband Massivumformung (IMU) am 15. Februar vor über 60 Teilnehmern seine Pläne vor, für die Branche der Massivumformung den Antrag auf Entlastung von der CO?-Steuer zu stellen. Hierbei wird er von der Rechtsanwaltskanzlei RITTER GENT COLLEGEN und der Wirtschaftsprüfungskanzlei Antares begleitet. In dem Workshop wurden die möglichen Einsparpotenziale und das Vorgehen sowie der regulative Rahmen bei der Antragstellung erläutert.
50 bis 70% Entlastung für Gesenk- und Freiformschmieden möglich
Nach einer vorgeschalteten Analyse des Verbandes wird für den Sektor „Gesenkschmiedeteile aus Stahl und NE-Metallen“ (PRODCOM Code 2550.12) der Antrag auf nachträgliche Anerkennung und für den Sektor „Freiformschmieden von Stahl“ (PRODCOM Code 2550.11.34) der Antrag auf besonderes Einstufungsverfahren gestellt.
Für den erstgenannten Sektor geht es um die Aufnahme in den Anhang und damit die Möglichkeit einer nachträglichen und zukünftigen Entlastung von 50 bis maximal 70% der gezahlten CO2-Steuern, beim zweiten Sektor um die Erreichung einer höheren Entlastung, nachdem dieser bereits in der niedrigsten Stufe als beihilfeberechtigter Sektor gelistet ist.
Datensammlung läuft - hohe Beteiligung ist wichtig!
Die zuständige Behörde „Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)“ sieht für die Ermittlung der Emissionsintensität zwingend eine Datenerhebung bei den Unternehmen der Teilsektoren vor. Diese Abfrage wurde nach dem Workshop gestartet. Der Zeitrahmen für die Vorbereitung des Antrags ist knapp – bereits am 30. April 2022 muss dieser offiziell gestellt sein. Daher läuft die erste Datensammlung bis 27. Februar.
Alle deutschen Schmieden mit relevantem Einsatz von fossilen Brennstoffen im Rahmen der Erwärmung und / oder der Wärmebehandlung sind aufgerufen, sich an der Sammlung zu beteiligen. Dabei ist nicht wichtig, ob sie heute an das Statistische Bundesamt unter einem der genannten Codes berichten. Entscheidend ist, dass diese Aktivitäten (Gesenkschmieden und / oder Freiformschmieden) eine Haupttätigkeit des Unternehmens darstellen.
Folgeworkshop mit Zwischenergebnissen – jetzt registrieren!
Am 7. März, zwischen 14:00 und 15:30 Uhr, ist ein Folgeworkshop zur gemeinsamen Sichtung des aggregierten Ergebnisses und Ableitung der Antragsstrategie. Alle Teilnehmer der Datensammlung und alle sonstigen interessierten Unternehmen sind eingeladen, an dem Folgeworkshop teilzunehmen. Die Registrierung ist unter
https://attendee.gotowebinar.com/register/7471719593066326029
möglich.
IMU-Ansprechpartner: Holger Ade, hade@massivumformung.de