IMU stellt BECV-Antrag – Hoffnung auf deutliche Entlastung für die Gesenkschmieden!

Ansprechpartner: Tobias Hain

Nachdem im April 2022 bereits der Antrag auf höhere Einstufung der Freiformschmieden bei der Entlastung von CO2-Abgaben gestellt werden konnte, wurde pünktlich zum nächsten Stichtag 31.12.2022 der Antrag auf Aufnahme der Gesenkschmieden auf die Liste der BECV-entlastungsberechtigten Sektoren gestellt.

Es geht um viel Geld! Geld, dass die Unternehmen der Massivumformung dringend für Investitionen aus den Anforderungen der Transformation benötigen.

Seit 2021 wird auf ausgestoßenes CO2 eine Abgabe nach Bundesemissionshandelsgesetz BEHG erhoben. Die Belastungen für die betroffenen Unternehmen sind erheblich. Bei einem Erdgaseinsatz von 10 GWh pro Jahr betrug die Belastung in 2021 55.000 EUR, in 2022 bereits 60.000 EUR. Weitere deutliche Steigerungen der Abgaben pro Tonne sind in den Folgejahren geplant. Diese Maßnahme ist bislang ein Alleingang Deutschlands innerhalb der EU und weltweit.

Um eine zu hohe Belastung von energieintensiven Branchen, die zudem in starkem internationalen Wettbewerb stehen, und damit eine mittelfristige Abwanderung dieser Industrien in andere Länder zu vermieden, wurde die BEHG-Carbon Leakage Verordnung verfasst. Nach dieser können Unternehmen aus definierten Branchen eine Entlastung von den CO2-Abgaben beantragen.

In der aktuellen Version der Verordnung sind allerdings Gesenkschmieden (PRODCOM-Code 2550.12) nicht gelistet.

Auf Basis einer umfangreichen Datensammlung bei Unternehmen der Branche zur Emissionsintensität, eines Gutachtens zur Handelsintensität sowie eines Gutachtens des Wirtschaftsprüfers, konnte nun zum Jahresende der Antrag auf Nachlistung der Gesenkschmieden bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt gestellt werden.

Danke an alle Unternehmen, die an der Datensammlung teilgenommen haben!

Sollte der Antrag positiv bewilligt werden, können Gesenkschmieden ab 2023 eine deutliche Entlastung auf die CO2-Abgaben erhalten.

Es heißt also "Daumen drücken" für 2023!

IMU-Ansprechpartner: hain(at)massivumformung.de