Ansprechpartner: Volker Bockskopf
Das anstehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist ab 2023 gültig. Unter anderem steht die Erfüllung der neun Sorgfaltspflichten zum Thema Menschenrechte und Umweltschutzrisiken an. Egal ob Scope oder non-Scope, es ist wichtig sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.