Basis für den Antrag durch den Industrieverband Massivumformung vom 29.12.2022 war eine umfangreiche Erhebung von Gasverbräuchen in Relation zur Bruttowertschöpfung der Betriebe der Branche. Aus der daraus ermittelten Emissionsintensität und der Handelsintensität der Branche wurde ein Carbon-Leakage Faktor gebildet, der über dem zur Anerkennung benötigten Wert von 0,2 liegt.
Nach fast zwei Jahren Bearbeitungszeit erreichte uns nun Ende November der Ablehnungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der knappen Begründung, es wären falsche Daten verwendet worden und der Wert läge unter dem notwendigen Schwellenwert.
Da die Ausführungen des BMWK für uns nicht nachvollziehbar sind und die Belastbarkeit der dem Antrag zugrunde gelegten Daten explizit durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt wurden, wird aktuell in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Ritter-Gent eine Klage gegen diesen Beschluss vorbereitet. Auf dieser Basis kann Akteneinsicht gefordert und die Berechnung des BMWK überprüft werden.
Das rückwirkende Entlastungspotenzial für die betroffenen Betriebe ist erheblich, mit einem Ergebnis dieser Klage ist allerdings leider erst mittelfristig zu rechnen.
IMU-Ansprechpartner: Tobias Hain, hain@massivumformung.de