IMU-Input zu CBAM-Anfrage des BMUKN

Erweiterung der Liste des Europäischen Rats um geschmiedete Produkte

 

Eine Anfrage des Bundesumweltministeriums zur CBAM-Erweiterungsliste des Europäischen Rates eröffnete kurzfristig die Chance, weitere schmiederelevante Warengruppen zu benennen und eine Aufnahme in den CO2-Zollgrenzausgleich zu beantragen. Der Industrieverband Massivumformung nutzte die kurze Frist von Donnerstagabend bis Montag früh und meldete 18 weitere, bisher von der Europäischen Kommission und vom Rat nicht berücksichtigte Zollcodes.

Ist der Artikel ggfs. Zwischenprodukt bereits aufgeführter CBAM-Waren? Könnte er zur Umgehung von CBAM-Artikeln genutzt werden? Neben der Herleitung der von der EU-Kommission definierten kritischen Kennzahlen Handelsintensität, relative eingeschlossene Emissionen und absolute Emissionsuntergrenze war gefordert, diese Fragen für die nachgereichten Zollcodes zu beantworten.

Für 18 Warengruppen gelang der Nachweis als Zwischenprodukt oder potenzieller Umgehungsartikel. Das BMUKN wertet dies nun aus und bringt die Artikel in die Diskussion auf Ebene der europäischen Mitgliedsstaaten ein.

Ziel von IMU und EUROFORGE ist die vollständige Berücksichtigung geschmiedeter Produkte im Geltungsbereich von CBAM, um Umgehungen zu vermeiden und einen wirkungsvollen Schutz gegenüber Carbon Leakage zu erreichen.