Ist der Artikel ggfs. Zwischenprodukt bereits aufgeführter CBAM-Waren? Könnte er zur Umgehung von CBAM-Artikeln genutzt werden? Neben der Herleitung der von der EU-Kommission definierten kritischen Kennzahlen Handelsintensität, relative eingeschlossene Emissionen und absolute Emissionsuntergrenze war gefordert, diese Fragen für die nachgereichten Zollcodes zu beantworten.
Für 18 Warengruppen gelang der Nachweis als Zwischenprodukt oder potenzieller Umgehungsartikel. Das BMUKN wertet dies nun aus und bringt die Artikel in die Diskussion auf Ebene der europäischen Mitgliedsstaaten ein.
Ziel von IMU und EUROFORGE ist die vollständige Berücksichtigung geschmiedeter Produkte im Geltungsbereich von CBAM, um Umgehungen zu vermeiden und einen wirkungsvollen Schutz gegenüber Carbon Leakage zu erreichen.