Die revidierte Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union wurde am 15.07.2024 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie jetzt innerhalb von 22 Monaten in nationales Recht umsetzen. Wie und wann diese Umsetzung geplant ist und welche deutschen Gesetze und Richtlinien wie betroffen sein werden – darüber berichteten Frau Dr. Freund und Herr Dr. Frommer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf der BDI-Arbeitskreissitzung ausführlich.
Die Vertreter der deutschen Massivumformung, Kevin Kommorowski von den Siepmann-Werken, Tobias Hain vom Industrieverband Massivumformung IMU und Volker Bockskopf vom Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung WSM, interessierten dabei zusätzlich die Umsetzungspläne für die SF-BREF (BVT-Richtlinie für die die Schmiede- und Gießereiindustrie), die im zweiten Halbjahr erwartet wird.
Aus den detaillierten und kompetenten Ausführungen und den geduldigen Antworten des BMUV auf die Fragen der Industrievertreter lichtete sich etwas der Nebel und es wurde klar: das wird eine Mammutaufgabe für den deutschen Gesetzgeber.
Die vielfach interpretationsbedürftigen Vorgaben der IED - die zu einem großen Teil von industriefernen EU-Parlamentariern in der Richtlinie verankert wurden - müssen in eine Vielzahl bestehender nationaler Regelwerke integriert werden, quasi im laufenden Betrieb. Höchst diverse Übergangsregeln und -fristen verkomplizieren diese Aufgabe zusätzlich. Das BMUV strebt eine schnellstmögliche Umsetzung an und verfolgt hierfür ein plausibel anmutendes Konzept: bestehende Managementsysteme sollen zur Eindämmung des zusätzlichen Bürokratieaufwandes eingebunden werden und „das Rad nicht da neu erfunden werden, wo bereits etwas vorliegt“. Diesen Ansatz unterstützt der IMU insbesondere in Bezug auf das für IED-Anlagen obligatorische Umweltmanagementsystem.
Die in diesem Zusammenhang ebenfalls anzupassende TA Luft bleibt auch in Zukunft die einschlägige Rechtsgrundlage für Anlagengenehmigungen. Sie wird jedoch nach und nach ergänzt durch sektorspezifische Verwaltungsvorschriften.
Eine Aussage des BMUV zur Umsetzung der Besten Verfügbaren Techniken für Schmieden ist im Nachgang zu verifizieren und spezifizieren: diese soll nach alter IED erfolgen. Ob das bedeutet, dass die Grenzwerte sich auch für die neu im IED-Scope befindlichen Anlagen (Hammeranlagen mit einer Schlagenergie > 50 kJ und Schmiedepressen mit einer Presskraft > 30 MN) am oberen Level der Emissionsbandbreiten orientieren (entgegen der Interpretation in unserem IMU-Factsheet) muss in einem Folgegespräch geklärt werden. Eine solche Interpretation des BMUV wäre definitiv zu begrüßen. Demnach gelten auch die Ausnahmeregelungen der alten IED. Eine Vorlage zur Umsetzung der SF-BREF soll bis Jahresende vorliegen.
Ansprechpartner: Tobias Hain, hain(at)massivumformung.de