Hersteller von Kugelhälsen für Anhängerkupplungen aufgepasst!

BMWE prüft Zollaussetzung für 73269094 – Einwand für Hersteller möglich

Die aktuelle Übersichtsliste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie BMWE (siehe Anlage), die die Basis für die halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten bildet, enthält u.a. den Zollcode 73269094, der die Produktgruppe „Kugelhals aus Stahl, gesenkgeschmiedet, mechanisch bearbeitet, auch wärme- oder oberflächenbehandelt, mit einem Winkel zwischen der Mitte des konischen Kopfes und dem Arm von weniger als 90° oder mit einem Winkel zwischen der Mitte der Kugel und dem Arm von weniger als 90°, für die Weiterverarbeitung in Anhängevorrichtungen für Personenkraftwagen“ bezeichnet.

Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 01.07.2026 wirksam werden sollen.

Die Liste ist in Kürze auch auf der Homepage des BMWE unter der Rubrik - AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen und dort im Absatz „Nationale Vorprüfung (nur deutsche Anträge)“ zu finden und wird dort ggfs. weiter aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) vorläufig sind und erforderlichenfalls angepasst werden. Updates der Liste erscheinen unregelmäßig etwa bis kurz vor der Antragsfrist für deutsche Anträge.

Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat VA5, wird empfohlen, wenn Sie – z.B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.

Das BMWE bittet darum, wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge möglichst bis zum 31. August 2025 per E-Mail an buero-VA5(at)bmwk.bund.de einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden die positiv vor-geprüften Anträge zur Beratung an die EU-Kommission geleitet und in der Gruppe für Wirtschaftliche Tariffragen (ETQG) diskutiert.

Alle Anträge der EU-Mitgliedstaaten werden bis ca. Mitte April unverbindlich auf der Homepage des BMWE veröffentlicht. Außerdem werden sie auf der Seite der EU - AUTONOME ZOLLAUSSETZUNGEN UND ZOLLKONTINGENTE online gestellt und sind dort einzeln einsehbar. Auch im weiteren Verfahren ist es damit noch möglich einen Einwand zu stellen, jedoch nur bis spätestens Anfang November (kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG).

Das Einwand-Formular ist unter diesem Link abrufbar. Für Rückfragen steht Ihnen das BMWE gerne zur Verfügung.

Die für das Verfahren wichtigen, aktuellen Informationen (und weiterführende Links sowie die Möglichkeit die neusten Formulare herunterzuladen) können Sie auch immer der Homepage des BMWE zu Zollaussetzungen entnehmen.

Der aktuelle Zollsatz liegt bei 2,7%. Informieren Sie uns gerne, wenn Sie Einspruch gegen die Zollaussetzung bzw. die Einführung eines freien Zollkontingents erheben.

 

Ansprechpartner IMU: Tobias Hain, hain(at)massivumformung.de