BAT 48 des vor-finalen SF BREF-Papiers sieht vor, dass die betroffenen Anlagen (Hammeranlagen über 50 kJ Schlagenergie) Vibrationsdämpfungsmaßnahmen in Form von „geschichteten Elastomerisolatoren oder viskosen Federisolatoren unter dem Amboss oder Federgehäuse unter dem Hammerfundament“ verwenden.
EUROFORGE hat sich von Anfang an im Prozess der SF BREF-Erstellung dafür ausgesprochen, diese Maßnahmen auf Neubauten oder Anlagen, die grundlegend überholt werden, zu beschränken. Außerdem wurde eingebracht, dass die Notwendigkeit auf Fälle beschränkt werden sollte, bei denen Anwohner durch Vibration gestört werden.
Über den gesamten Prozess, der seit 2019 läuft wurden die Argumente von EUROFORGE ignoriert und die umfassende Auflage eines Einbaus solcher Elemente auch in bestehende Anlagen aufrecht erhalten – zuletzt im Artikel 13 Forum Ende April 2024. Bevor nun das letzte Entscheidungsgremium, das Article 75 Forum der Europäischen Union, im Herbst 2024 zu diesem Thema tagt, hat EUROFORGE noch einmal ein eindringliches Schreiben an den Leiter der Einheit ENV C4 (Industrieemissionen und Sicherheit) der DG ENV, Peter Leiner, gerichtet.
Unterstützt durch Testimonials von 5 Mitgliedsunternehmen werden noch einmal die massiv unwirtschaftlichen Folgen einer solchen Auflage erläutert und auch die fehlende Sinnhaftigkeit der Anwendung auf Gegenschlaghämmer betont.
Es ist nun zu hoffen, dass die Kommission den Einwand beachtet und bereit ist, noch einmal Änderungen an der SF BREF vorzunehmen.