Gestern hat das Europäische Parlament seine Position zur Änderung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) beschlossen. Die Pressemitteilung des EP finden Sie unter diesem Link.
Das Parlament hat seine Position zur Änderung der IED mit überwiegender Mehrheit angenommen und den weiteren Verhandlungen über die Richtlinie mit Rat und Kommission (Trilogverhandlungen) zugestimmt. Mit dieser Position wird das Europäische Parlament in die Trilogverhandlungen gehen. Das heißt, dass die endgültige Textfassung der IED erst in diesen Verhandlungen ausgehandelt wird. Erst dort wird sich zeigen, welche Positionen von Rat und Parlament sich durchsetzen können.
Insgesamt hat das Europäische Parlament Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag in seine Position übernommen.
Insbesondere Änderungsantrag 225 (keine Ausweitung des Geltungsbereichs für Hämmer auf Hammeranlagen ab 20 kJ, sondern Geltung erst ab 50 kJ wie aktuell) und 226 (keine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Schmiedepressen ab 20 MN, sondern komplette Streichung der Ausweitung auf Pressen) hatten direkten Bezug zur Schmiedeindustrie und entsprachen zentralen Forderungen von EUROFORGE. Beide wurden vom Parlament so angenommen, entgegen der Forderung wurde allerdings keine Koppelung des Hammergeltungsbereichs an die fossile Wärmeleistung des betroffenen Betriebes (bisher erst ab 20 MW) beschlossen.
Abstimmungsergebnis und Bewertung:
- Das Europäische Parlament hat folgenden Änderungsanträgen zum Kommissionsentwurf zugestimmt: 16, 17, 26, 44, 58, 65, 110, 116, 175, 182, 223, 224, 250, 292, 263, 251, 252-256, 54, 257d, 87d, 94, 273, 119, 305, 274, 258, 166, 260, 294, 184, 190, 202, 203, 282, 283, 306d, 307d, 225, 226d, 227, 289, 290, 299 and 291. Sie können die genaue Textfassung der einzelnen Änderungsanträge unter diesem Link nachlesen.
- Festlegung Emissionsgrenzwerte - Art. 15 III: Positiv zu bewerten ist, dass das Parlament eine Regelung eingefügt hat, ab welchem Zeitpunkt (Übergangsfrist) nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen die strengsten erreichbaren Emissionsgrenzwerte festzulegen sind und die Grenzwerte medienübergreifenden Auswirkungen Rechnung tragen müssen (Änderungsantrag 116).
- Festlegung Umweltleistungsgrenzwerte - Art. 15 IIIa: Positiv ist, dass die Umweltleistungsgrenzwerte, die die Behörden zukünftig festlegen sollen, indikativ sein sollen und die medienübergreifenden Auswirkungen der Anlagen dabei zu berücksichtigen sind (Änderungsantrag 273).
- Umweltmanagementsystem - Art. 14: Zur Verpflichtung zur Erstellung eines Umweltmanagementsystems gab es keine maßgeblichen Verbesserungen. Positiv ist, dass die Umweltleistung der Lieferkette über den gesamten Lebenszyklus nicht mehr im Umweltmanagementsystem berücksichtigt werden soll (Änderungsantrag 87, 110).
- Transformationsplan - Art. 27 d: Es wurde eine Änderung beschlossen, wonach die Betreiber einen „als Orientierung dienenden“ Transformationsplan in ihr Umweltmanagementsystem integrieren müssen, der die „zusammengefassten Tätigkeiten der Unternehmen“ umfasst. Die Einschränkung „als Orientierung dienenden“ sowie der Unternehmens- statt Anlagenbezug ist dabei positiv (Änderungsantrag 258).
- Deep Transformation - Art. 21 Nr. 3a: Positiv ist eine neu eingefügte Regelung, wonach die Behörde die Überprüfung und Aktualisierung einer Genehmigung längstens bis 2035 aufschieben kann, wenn sich ein Unternehmen in einer „tiefgreifenden industriellen Umgestaltung“ befindet (Änderungsantrag 305).
- Energieeffizienz - Art. 9 II: Positiv ist, dass das EP den geltenden Art. 9 II aufrechterhalten möchte, wonach die Mitgliedstaaten für ETS-Anlagen keine Energieeffizienzanforderungen festlegen müssen (Änderungsantrag 257).
- Schadenersatzanspruch - Art. 79a: Das EP hat Klarstellungen vorgenommen, dass bei einem Schadenersatzanspruch eindeutige und kohärente wissenschaftliche Daten berücksichtigt werden müssen und die Mitgliedstaaten ein zentralisiertes System für diese Daten schaffen müssen (Änderungsanträge 282, 283)
Nun bleibt zu hoffen, dass die Parlamentsposition sich im Rahmen der Trilogverhandlungen durchsetzt oder sogar noch verbessert wird. EUROFORGE wird dazu noch einmal seine Position zur Ergänzung der fossilen Wärmeleistung des Betriebes als Kriterium ergänzen.