Am 31.3. hat die Bundesregierung den beigefügten Entwurf der Brennstoff-Emissionshandels-Carbon-Leakage Verordnung beschlossen. Das Wirtschaftsministerium hat gegenüber dem Referentenentwurf in der Ressortabstimmung einige Verbesserungen erzielt. Die vermutlich wichtigsten:
- Verzicht auf die Gegenrechnung der EEG-Entlastung (bisheriger §10 entfällt)
- Klimaschutzinvestitionen (ab 2023) werden auf diejenigen wirtschaftlichen Maßnahmen begrenzt, die sich aus dem Energiemanagementsystem (ab 2023) ergeben, dies auch im Hinblick auf die Investitionssumme
- Der Selbstbehalt wird von 250 Tonnen CO? auf 150 Tonnen reduziert
- Die Hürden für die qualitativen Kriterien bei der Nachbenennung der Sektoren sind etwas abgesenkt worden, so gibt es etwa keine Differenzierung mehr zwischen inner- und ex-EU-Handelsintensität
Folgende Hauptkritikpunkte für die jetzt anstehende Befassung des Bundestages bleiben bestehen:
- Die Höhe der Entlastung ist weiterhin unzureichend, keine Anpassung der Benchmarks und der sektorenbezogenen Emissionsintensitäten
- Keine Ausweitung der Branchen-Liste bereits in der Verordnung, weiterhin ist ein Antragsverfahren von Unternehmenszusammenschlüssen vorgesehen
Soweit erste Anmerkungen zum BECV-Regierungsentwurf. Wir bleiben dazu im Austausch.