Entwurf der Brennstoff-Emissionshandels-Carbon-Leakage Verordnung

Am 31.3. hat die Bundesregierung den beigefügten Entwurf der Brennstoff-Emissionshandels-Carbon-Leakage Verordnung beschlossen. Das Wirtschaftsministerium hat gegenüber dem Referentenentwurf in der Ressortabstimmung einige Verbesserungen erzielt. Die vermutlich wichtigsten:

  • Verzicht auf die Gegenrechnung der EEG-Entlastung (bisheriger §10 entfällt)
  • Klimaschutzinvestitionen (ab 2023) werden auf diejenigen wirtschaftlichen Maßnahmen begrenzt, die sich aus dem Energiemanagementsystem (ab 2023) ergeben, dies auch im Hinblick auf die Investitionssumme
  • Der Selbstbehalt wird von 250 Tonnen CO? auf 150 Tonnen reduziert
  • Die Hürden für die qualitativen Kriterien bei der Nachbenennung der Sektoren sind etwas abgesenkt worden, so gibt es etwa keine Differenzierung mehr zwischen inner- und ex-EU-Handelsintensität

Folgende Hauptkritikpunkte für die jetzt anstehende Befassung des Bundestages bleiben bestehen:

  • Die Höhe der Entlastung ist weiterhin unzureichend, keine Anpassung der Benchmarks und der sektorenbezogenen Emissionsintensitäten
  • Keine Ausweitung der Branchen-Liste bereits in der Verordnung, weiterhin ist ein Antragsverfahren von Unternehmenszusammenschlüssen vorgesehen

Soweit erste Anmerkungen zum BECV-Regierungsentwurf. Wir bleiben dazu im Austausch.

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