EEG-Entlastung könnte ab 2024 einfacher werden

EU-Beihilfeleitlinien erkennen Massivumformung als entlastungsberechtigte Branche an

Die EU-Kommission hat einen Entwurf überarbeiteter Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen vorgelegt. In deren Anhang ist die Branche 2550 als beihilfefähiger Sektor anerkannt. Dafür hatten IMU und EUROFORGE intensiv geworben. Die vorhandenen Lücken in der Außenhandelsstatistik hat die Kommission offenbar durch eigene Schätzungen geschlossen, sodass sie nunmehr eine Handelsintensität von 37,9% (erforderlich sind >20%) und eine Stromkostenintensität von 11,6% (erforderlich >10%) für den Sektor angibt.

Durch die Aufnahme der Branche in diese EU-Liste dürfte die Inanspruchnahme der Entlastungen von der EEG- und der KWK-Umlage ab 2024 rechtssicherer und einfacher werden, da das EEG für die Liste-1-Branchen niedrigere Hürden vorsieht, unter anderem muss die Stromkostenintensität dann nur noch bei 11% liegen.

Der WSM hat zu der Konsultation der geänderten Beihilfeleitlinien eine Stellungnahme eingereicht, um Verschärfungen für die Unternehmen abzuwenden, die in Form eines höheren Selbstbehaltes und einer Investitionsverpflichtung vorgesehen sind. Bis Ende 2021 sollen die neuen Leitlinien feststehen und nach einer Übergangsphase ab 2024 in den Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommen.