CBAM Berichtspflicht für Importeure – WSM bietet Workshop an

Importieren Sie Stahl oder Aluminium von außerhalb der EU? Dann gilt für Sie die Pflicht zur vierteljährlichen Meldung von Emissionen und CO2-Preisen in Zusammenhang mit den eingeführten Gütern – erstmals im Januar 2024. Bei Nichterfüllung drohen empfindliche Bußgelder!

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