Bundesregierung verlängert Schutzschirm für Warenkreditversicherung

Beihilferechtliche Genehmigung steht noch aus

In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium am 4. Dezember 2020 bekannt gegeben, dass der Schutzschirm für die Warenkreditversicherung bis Ende Juni 2021 verlängert wird. Der Bund stellt weiterhin über das Jahresende 2020 hinaus eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Versicherer von bis zu 30 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Gegenzug verpflichten sich die Versicherer, "ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen mit 10 Prozent zu beteiligen. Zudem überlassen sie dem Bund knapp 60 Prozent der Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021. Auch die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer."