Bundeskabinett erhöht CO2-Preis im Brennstoffemissionshandel ab 2021

Am Mittwoch, den 20. Mai 2020, hat das Bundeskabinett das 1. Änderungsgesetz zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beschlossen. Damit wird der CO?-Preispfad wie folgt erhöht:

2021: von 10 auf 25 Euro/Tonne CO?,

2022: von 20 auf 30 Euro/Tonne CO?,

2023: von 25 auf 35 Euro/Tonne CO?,

2024: von 30 auf 45 Euro/Tonne CO?,

2025: von 35 auf 55 Euro/Tonne CO?,

2026: von 35 bis 60 auf 55 bis 65 Euro/Tonne CO?.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung ermöglicht, dass die Entlastung für besonders betroffene Unternehmen bereits mit dem Start des Emissionshandels wirken kann. Zudem wird die Umschreibung der internationalen Wettbewerbssituation durch den neuen Begriff „grenzüberschreitender“ Wettbewerb passgenauer formuliert.

Aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium ist allerdings zu vernehmen, dass mit einem Entwurf der Entlastungsverordnung in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen sei. Aufgrund des anschließenden parlamentarischen Verfahrens und der beihilferechtlichen Notifizierung dürfte diese wichtige Verordnung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2021 anwendbar sein, mit der Folge, dass die Unternehmen zunächst die volle Liquiditätsbelastung tragen müssen.

Der WSM hat mit einem Schreiben des Bündnis faire Energiewende ein Positionspapier in die Politik gegeben, in dem darauf hingewiesen wird, dass diese Belastung die durch Covid-19 ohnehin überstrapazierte Liquiditätssituation der Betriebe überlasten wird und fordern zumindest für das Jahr 2021 einen deutlich niedrigeren Einstiegspreis. Der IMU hat dazu bereits am selben Tag ein politisches Gespräch mit Abgeordneten der Grünen geführt, das von einem besonders betroffenen Mitgliedsunternehmen initiiert worden war.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zusätzlich durch eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung den Weg für eine Entlastung über eine Reduzierung der EEG-Umlage frei gemacht. Dies ist zunächst zu begrüßen, birgt jedoch auch Risiken, auf die der WSM in einer Stellungnahme hingewiesen hat.

In den anstehenden parlamentarischen Verfahren, werden wir uns für Verbesserungen für die Industrie einsetzen.    

Der Gesetzes- und der Verordnungsentwurf sind unter der Pressemitteilung des BMU verlinkt.