Autor: Holger Ade
Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) um einen neuen §26 zu ergänzen, der ein umlagefinanziertes System zur Finanzierung der Mehrkosten der Erdgasversorgung einführt. Das BMWK hat ausdrücklich folgende Klarstellung gemacht: Der Preisanpassungsmechanismus des § 24 EnSiG und der Umlagemechanismus des § 26 EnSiG könnten nicht parallel gezogen werden.