Am 12. Februar 2021 wurde eine aktualisierte Fassung der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 13.1 veröffentlicht

Laut 4.2 der AMR zählt das „Arbeiten mit glühenden größeren Werkstücken (zum Beispiel Schmiede) > 100 kg“ zu den „Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können“

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