65-95% Entlastungen von der CO?-Steuer sind möglich – IMU Workshop zum BECV-Antrag

Die drastisch gestiegenen Energiekosten stellen eine hohe Belastung für unsere Branche dar. Staatliche Einflüsse, wie die in 2021 eingeführte CO?-Steuer, verstärken diesen Effekt zusätzlich. Dagegen haben wir jetzt die Möglichkeit etwas zu tun! Entlastungen von 65-95% der gezahlten CO?-Steuern sind möglich. In einem Info-Workshop am 15.02. werden Voraussetzungen und Vorgehen der Datenerhebung geklärt.

Mitte letzten Jahres ist die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) in Kraft getreten. Diese berechtigt Unternehmen, die einem der in der Anlage zur BECV gelisteten beihilfeberechtigten Sektoren oder Teilsektoren angehören, zur Beantragung einer Beihilfezahlung. Mit dieser Beihilfe sollen die (mittelbaren) Belastungen aus dem nationalen Emissionshandel abgemildert werden.

Als der Fachverband der Branche ist der Industrieverband Massivumformung e.V. (IMU) berechtigt, einen Antrag auf nachträgliche Anerkennung der in der Anlage zur BECV (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) gelisteten beihilfeberechtigten Sektoren zu stellen.

Betroffen sind die Wirtschaftszweige WZ 25.50.12 „Gesenkschmiedeteile aus Stahl“ und „Gesenkschmiedeteile aus NE-Metall“ und WZ 25.50.11.34 „Eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen, Nockenwellen und Kurbeln. Erst wenn dieser Antrag erfolgreich ist, können die einzelnen Unternehmen der Massivumformung einen Antrag auf individuelle Entlastung stellen.

Für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen wir Ihre Unterstützung!

Auf Unternehmensebene sind verschiedene Daten zu Umsätzen und Brennstoffmengen zu erheben, um das Carbon Leakage Risiko Ihrer Teilsektoren im Antrag darzulegen.

Darüber, welche Daten konkret benötigt werden und was Sie tun können, damit der Antrag erfolgreich ist, informieren wir im Rahmen eines Workshops am 15. Februar um 10:00 Uhr.

Die Registrierung zum Workshop ist möglich unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/4491143680933913615

Der Effekt einer erfolgreichen Beantragung für die betroffenen Unternehmen der Massivumformung ist groß - eine Entlastung von 65 – 95% der gezahlten CO2-Steuern ist möglich.

Bei einem jährlichen Gaseinsatz von z.B. 10 GWh könnten so von den in 2021/22 entstandenen CO2-Steuern (ca. 110.000,- EUR) ein Betrag von mindestens 71.500, EUR als Beihilfe rückwirkend gewährt werden. Der jährliche Effekt steigt durch die zunehmenden CO2-Steuern in den Folgejahren weiter an.

Wieviel ist das für Ihr Unternehmen?

Wir freuen uns auf die gemeinsame Veranstaltung - Mitmachen lohnt sich!

IMU-Ansprechpartner: Holger Ade (hade@massivumformung.de)