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SchmiedeJOURNAL September 2015 002

you‘re in good hands ... Gleitschlifftechnik • strahltechnik innovative lösungen vom weltmarktführer für oberflächentechnik www.rosler.com Tel.: +49 / 9533 924-0 • Fax: +49 / 9533 924-300 • info@rosler.com SchmiedeJournal_Ausgabe_September.indd 1 23.07.2015 15:40:50 der Basis der neuen Beihilfeleitlinien, zu reformieren, da andernfalls die Industrieentlastungen nicht mehr hätten gewährt werden können, was unabsehbare Folgen für die Arbeitsplätze in den betroffenen Unternehmen gehabt hätte. Die positive Nachricht ist daher, dass Industrieentlastungen grundsätzlich weiterhin gewährt werden können. Dieses Ergebnis dürfen die industrielle Interessenvertretung, angeführt vom BDI und ... we have all the pieces. Rösler Oberflächentechnik GmbH • 96190 Untermerzbach • Germany die Bundesregierung, vertreten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, als Erfolg für sich verbuchen. Gleichwohl verbleibt leider reichlich Anlass zur Kritik. Der wohl weitreichendste Eingriff durch die Kommission besteht in der Vorgabe der Branchen, die EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft von den Förderkosten regenerativer Energieumwandlung ausnehmen dürfen. Die Kriterien, nach denen diese Branchen bestimmt wurden, sind deren Stromintensität und die Handelsintensität auf EU-Ebene. Die Stromintensität war seit jeher eine Voraussetzung für Entlastungen im EEG. Die Grenze lag zuletzt bei 14 Prozent Stromkosten im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung des entlasteten Unternehmens. Neu hinzu kommt nun die Handelsintensität. Das Problem hierbei ist, dass sich das Ausmaß des internationalen Wettbewerbs anhand von Kennzahlen kaum messen lässt. Das war bisher Anlass für den deutschen Gesetzgeber, stets das gesamte produzierende Gewerbe im Wettbewerb zu sehen. Die Brüsseler Wettbewerbskommission meint nun allerdings, das geeignete Maß gefunden zu haben und definiert die Ex-EU-Handelsintensität als Verhältnis der Importe und Exporte einer Branche zu der Marktgröße, die dargestellt wird als Produktionswert in der EU zuzüglich der Importe aus Nicht-EURegionen, immer bezogen auf den Markt des vierstelligen Wirtschaftszweigs. Nach dieser Methodik hat die EU-Wettbewerbskommission zwei Listen erstellt, auf denen diejenigen Branchen genannt sind, die sich für die Entlastungen qualifizieren. Während als Zugangsvoraussetzung für die eine Liste eine Ex-EU-Handelsintensität der Branche von 4 Prozent ausreicht, muss dieser Wert für die andere Liste 10 Prozent erreichen und zudem noch die Stromkostenintensität Bild 1: Monatliche Entwicklung des EEG-Kontos. mindestens 10 Prozent betragen. SchmiedeJOURNAL September 2015 63


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