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SchmiedeJOURNAL

Dialog was ein völliges Unding sei. Zwar gebe es in der Qualitätssicherung eine Null-Fehler- Strategie, doch daraus eine Null-Fehler- Garantie herzuleiten sei weder realistisch noch statthaft. Für den Zulieferer berge dies das Risiko, dass bei der Entdeckung auch nur eines fehlerhaften Teils teilweise unsinnig hohe Aufwendungen zum Beispiel für eine 100%-Prüfung größerer Lieferlose in Rechnung gestellt würden. Nach seiner Erfahrung sei es für einen Zulieferbetrieb auf jeden Fall ratsam, die ihm vorgelegten Vertragswerke nicht einfach zu akzeptieren, weil darin ein oft unzumutbar hoher Anteil der vom OEM eingegangenen Risiken auf den Zulieferer abgewälzt werde. Zu den Leistungen eines Versicherungsmaklers im Industriebereich gehöre es auch, seinen Kunden mit entsprechend hochkarätiger Begutachtung und Beratung zu versicherungsrelevanten Themen bei solchen Verträgen zur Seite zu stehen. Das sei schon allein deshalb erforderlich, um die darin enthaltenen Risiken einschätzen und durch passende Ausgestaltung der Versicherungspolicen auch ausreichend absichern zu können. Risikofaktor Rückrufe „Zu den größten versteckten Risiken solcher Verträge gehören Rückrufrisiken“, verrät Stefan Nill. „Interessanterweise versichern sich die OEMs in der Regel nicht selbst gegen diese Risiken, da die Versicherungsgesellschaften 16 SchmiedeJOURNAL September 2014 keine entsprechenden Policen anbieten beziehungsweise diese nicht bezahlbar wären. Da ein Auto heute zu bis zu 80 Prozent aus Zukaufteilen besteht, schlägt jede Rückrufaktion daher zwangsläufig in die Zulieferkette durch. Die Frage, wie sich der Zulieferer den damit verknüpften Risiken gegenüber absichert, sollte daher weit oben auf der Agenda des eigenen Risikomanagements stehen. Die OEMs gehen in ihren Gewährleistungsforderungen meist weit über die nach BGB üblichen zwei Jahre hinaus. Oft verstecken sich in den Verträgen Forderungen wie die, dass die Gewährleistung „fünf Jahre nach Zulassung des Fahrzeugs, in dem die Teile verbaut wurden“ umfassen soll. Hat das Teil lange im Lager gelegen und das Auto danach noch anderthalb Jahre auf Halde gestanden, dann sind das schon recht lange Zeiträume, über die der Zulieferer noch in die Pflicht genommen werden kann.“ Obwohl oder gerade weil eher technisch orientierte Mittelständler mit geringen eigenen Personalressourcen im Bereich Recht und Versicherungen oft dazu neigten, solche Verträge unbesehen zu unterschreiben und darauf zu setzen, dass es schon gutgehen werde, sei davon dringend abzuraten. Auch hier biete es sich an, das Beratungsangebot der Versicherungsmakler oder Wirtschaftsverbände, die sich mit solchen und anderen rechtlichen Fragen auch auf internationaler Ebene auskennen, in Anspruch zu nehmen. Erfahrungsgemäß würden seitens der OEMs viel zu hohe Forderungen gestellt. Hier verfüge ein kompetenter Makler über viel Erfahrung sowie über Stäbe erfahrener Fachleute auch aus dem juristischen Sektor, die beispielsweise dabei helfen könnten zu eruieren, welche Verantwortung tatsächlich beim Zulieferer liege und was möglicherweise auf falsches Verbauen beim Kfz-Hersteller zurückzuführen sei. Hier sei es ebenso wie beim Brandschutz ratsam, sich rechtzeitig über geeignete Vorsorgemaßnahmen und Notfallpläne Gedanken zu machen. In den gleichen Zusammenhang gehört auch der Umgang mit den Risiken von ausgelagerten Fertigungsschritten wie zum Beispiel dem Härten oder Beschichten. Schließlich kann es auch hierbei zu Schäden kommen, für die der Zulieferer hinterher vom OEM haftbar gemacht werden kann. Diese Aspekte gehörten ebenso wie die Absicherung gegen entsprechende Risiken im Mittelstand zu den „klassischen“ vernachlässigten Aspekten beim Versicherungsschutz. EDV-Sicherheit „Gerade im Mittelstand gehen viele Unternehmen das Thema EDV-Sicherheit trotz aller Warnungen immer noch viel zu blauäugig an“, bedauert Günter Hennig. Dies betreffe sowohl die Schutzmaßnahmen gegen externe und interne Angriffe als auch den Schutz gegen Datenverluste, sowie die Standorte von Servern, die sich im Brandfall als schlecht geschützt erweisen. Vielfach sei den Unternehmensleitungen zudem nicht ausreichend bewusst, dass Risiken aus Hackerangriffen wie beispielsweise Betriebsunterbrechung und Datenverlust über sogenannte Cyber-Risk-Policen versicherbar sind. Dies umfasst je nach Police auch Aspekte wie Cyber-Erpressung, Datendiebstahl über das Internet und damit einhergehende Kosten der Krisenberatung. Zu solchen Versicherungen gibt es ebenfalls wie in den anderen Fällen auch Vorabberatung durch entsprechend geschulte Experten, die dazu beitragen, sich über Art und Umfang möglicher Risiken Klarheit zu verschaffen und bereits vorab geeignete Gegenstrategien zu entwickeln. Mittler zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer „Die Interessenslagen von Versicherungsgesellschaften und Versicherten sind nicht immer deckungsgleich“, weiß Günter Hennig. Die Standardangebote von Versicherungsgesellschaften beruhten in der Regel auf einem Mix verschiedener Risiken, die generell auf größere Marktsegmente Bild 3: Rückrufrisiken gehören zu den größten versteckten Risiken solcher Verträge. Da ein Auto heute zu bis zu 80 Prozent aus Zukaufteilen besteht, schlägt jede Rückrufaktion zwangsläufig in die Zulieferkette durch. Bild: VanHart/shutterstock.com


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