FSV-Seminar "Die neue Maschinenverordnung und das Cybersicherheitsrecht in der Praxis“

Die neue EU-Maschinenverordnung ist veröffentlicht und wird nach einer Übergangsfrist die bisher geltende EG-Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 ablösen. Unser Seminar, das wir mit Referenten der auf Produkthaftung spezialisierten Wirtschaftskanzlei reuschlaw anbieten, gibt Ihnen einen Überblick über die praxisrelevanten Änderungen und klärt außerdem über das neue europäische Cybersicherheitsrecht und die daraus resultierenden Anforderungen auf.

Schulungsinhalte

Teil 1: Maschinenverordnung (Referentin: Saskia Wittbrodt)
• Neuerungen und grundsätzlichen Regelungen der Masch-VO
• Neue Klassifizierungsregeln und die Einbindung benannter Stellen im Rahmen der Konformitätsbewertung
• Die digitale Betriebsanleitung
• Neue Cybersicherheitsanforderungen sowie Anforderungen in Bezug auf selbstlernende Systeme (KI)


Teil 2: Europäisches Cybersicherheitsrecht (Referent: Stefan Hessel)
• Cybersicherheitsrechtliche Anforderungen an Unternehmen
• Die NIS-2-Richtlinie: Anwendungsbereich und Pflichten
• Cybersicherheit in der Lieferkette und Vertragsgestaltung
• Rechtsfolgen von Verstößen: Prävention und Reaktion
• Best Practices aus anwaltlicher Sicht


Hier finden Sie die Seminarinfos und den Anmeldebogen.