Page 18

massivUMFORMUNG September 2016 01

IM RUNDBLICK Von erheblicher praktischer Relevanz sind sogenannte Betriebsunterbrechungsschäden. Sie erreichen schnell existenzgefährdende Ausmaße. Von Betriebsunterbrechungen betroffen sind sowohl produzierende Unternehmen als auch Dienstleister und Händler, die beispielsweise ihren Vertrieb infolge von Hackerattacken über längere Zeit nicht betreiben können. Eine weitere und mitunter erhebliche Position der Eigenschadendeckung sind Informationskosten. Unternehmen sind nach § 42a Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, im Fall eines Verlustes von personenbezogenen Daten nicht nur die zuständige Behörde, sondern auch sämtliche Betroffene zu informieren. Betrifft dies – wie bereits beschrieben – Millionen von Datensätzen, fallen mitunter extrem hohe Kosten an. Diese resultieren sowohl aus dem klassischen Anschreiben von Betroffenen, als auch aus dem publik machen eines solchen Diebstahls – zum Beispiel durch das Schalten von Anzeigen in führenden Printmedien. Nach jüngsten Verschärfungen dieser Vorgaben wird es aller Voraussicht nach auch in Zukunft zum weiteren Anstieg derartiger Ausgaben kommen. ZWEITER LEISTUNGSBESTANDTEIL: SCHÄDEN AM VERMÖGEN DRITTER Schäden durch Cyberrisiken können nicht nur am eigenen, sondern auch am Vermögen von Kunden oder Geschäftspartnern entstehen. In diesen Fällen handelt es sich um sogenannte Drittschäden. Um diese abzusichern, befasst sich der zweite wesentliche Leistungsbestandteil von Cyberpolicen mit der Haftpflichtdeckung. Diese zielt auf den Fall, dass ein versichertes Unternehmen bei einem Dritten durch einen Cybervorfall einen Vermögensschaden verursacht und der Dritte infolgedessen Schadenersatz verlangt. Auch hier ein konkretes Beispiel: Hacker bekommen Zugriff auf aktuelle Kreditkartendaten von Kunden eines Online-Händlers, mit denen Zahlungen vorgenommen werden können. Bestand bei dem betroffenen Händler ein Datenleck, welches sich die Hacker zunutze machten, haben geschädigte Kreditkarteninhaber, Kreditkarteninstitute und Geschäftspartner gegebenenfalls das Recht, Schadenersatz gegenüber dem Online-Händler geltend zu machen. Insbesondere der Verlust von persönlichen Daten von Kunden oder Geschäftspartnern birgt ein weiteres großes Risiko für Unternehmen: das von schwerwiegenden Reputationsschäden. Dabei verlieren sie Vertrauen und büßen an positivem Image ein. Über ein zur Schadenbegrenzung erforderliches Krisenmanagement – wie beispielsweise eine zielgerichtete Pressearbeit im Krisenfall – verfügen betroffene Unternehmen in der Regel nicht. Cyberpolicen können deshalb als zusätzliche Bestandteile sogenannte Unterstützungsleistungen enthalten. Sie greifen, wenn externe Hilfe durch Experten wie PR-Berater, Rechtsanwälte, IT-Forensiker zur Datenwiederherstellung nötig wird oder beispielsweise technischer Support, wie zusätzliche Serverkapazitäten, bereitgestellt werden muss. ANGEBOTE UNÜBERSICHTLICH – FACHKUNDIGE BERATUNG NOTWENDIG Selbst wenn der Wille vorhanden ist, sich bestmöglich gegen Hacker und Schadsoftware abzusichern, gibt es Hindernisse, die dem mitunter im Weg stehen. So empfinden viele Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen das aktuell am Markt verfügbare Angebot rund um Cyberversicherungen als unübersichtlich und nur schwer vergleichbar. Wesentliche Unterschiede existieren dabei sowohl in den einzelnen Konzeptionen als auch in den Inhalten der Policen. Hinzu kommt, dass denjenigen, die sich schützen wollen, nicht immer klar ist, welche Risiken bei ihnen konkret vorliegen und wie diese bestmöglich abgesichert werden können. Dies alles macht eine entsprechende Beratung durch einen fachkundigen und erfahrenen Partner dringend notwendig. Dennis Gottschalk VSM Versicherungsstelle Stahl- und Metallverarbeitung GmbH Hohenzollerstr. 2, 44135 Dortmund Tel.: +49 231 5404-521 Fax: +49 231 5404-7521 dennis.gottschalk@leue.de 18 massivUMFORMUNG | SEPTEMBER 2016


massivUMFORMUNG September 2016 01
To see the actual publication please follow the link above