Ziele |
1. Vermeidung von Kosten, welche Aufgrund der Anrechnung einer Mitschuld bei Schadensfällen nach Betriebssicherheitsverordnung entstehen können. Ein Grund für die Zuweisung einer Mitschuld bei Schadensfällen nach BetrSichV ist eine nicht eindeutig formulierte und inhaltlich dem Branchenstandard entsprechende Gefährdungsbeurteilung. Gefährdungsbeurteilungen welche auf einem solchen Standard basieren, helfen somit die Gefahr der Zuweisung einer Mitschuld und die hiermit verbundenen Kosten zu vermeiden.
2. Erstellung eines Kataloges allgemeiner Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV für den Bereich Schmiede Mit Gefährdungsbeurteilungen soll ein sicherer Betrieb erreicht werden. Neben der Vermeidung von Unfällen, geht es darum, Verletzungsgefahren zu erkennen und zu minimieren sowie das Bewusstsein für Arbeitsschutz im Unternehmen zu erhöhen. Um den Betriebsleitern und Arbeitsschutzbeauftragten in den Betrieben der Massivumformung die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen zu erleichter und die Formulierung deren Basis entsprechend eines Branchenstandards zu ermöglichen (siehe Ziel 1), soll ein Katalog allgemeiner Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV für den Bereich Schmiede erstellt werden.
3. Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen an die seit 01.06.2015 gültige überarbeitete Version der BetrSichV Die seit 01.06.2015 gültige überarbeitete Version der BetrSichV setzt neue Schwerpunkte für tätigkeitsbezogene Gefährdungsanalysen. Diesen sowie den geänderten, einem stetigen Wandel unterliegenden Sicherheitsstandards, soll in einer Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen Rechnung getragen werden.
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